Sicherheitsprüfungen und -kontrollen (BGV):

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in einem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach BGV A3 unterzogen werden. Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen.

Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen:

  • Mehrfachsteckerleisten, Tischsteckdosen
  • Computer, Laptop (Netzteil), Monitore
  • Drucker, Scanner, Kopierer, Faxgeräte
  • Radios, CD/DVD-Player, Receiver, Verstärker
  • Tischleuchten/Stehleuchten/Deckenfluter/Dekoleuchten
  • Wasserkocher, Kaffeemaschinen
  • Anschlussleitungen/Kaltgeräteleitungen
  • Verlängerungsleitungen/Kabeltrommeln
  • Beamer, Fernsehgeräte
  • elektrisch höhenverstellbare Tische
  • Kühlschränke, Kühltruhen, Küchengeräte, Mikrowellen
  • Spülmaschinen
  • Switches/Router
  • Heizöfen, Klimageräte
  • Netzgeräte, Ladegeräte
  • Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Winkelschleifer, Klebepistolen, Schweißgeräte
  • Laminiergeräte, Aktenvernichter
  • Trafos
  • Staubsauger
  • Messgeräte

Auch alle ortsfesten Elektrogeräte und Maschinen eines Unternehmens müssen einer Wiederholungsprüfung nach BGV A3 unterzogen werden. Ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen sind fest an der Verteilung angeschlossen oder verfügen über einen Stecker. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen.

Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

  • (Unter-) Verteilungen
  • Standbohrmaschinen, Pressen, Stanzen, Schweißautomaten
  • Backöfen
  • Wärmeschränke
  • Produktionsstraßen, Drehbänke, CNC-Maschinen

Haben Sie Fragen zu den zu prüfenden Geräten? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 05222 9769-0.

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