Sicherheitsprüfungen und -kontrollen (BGV):

Gesetze und Vorgaben

Im Jahr 2006 kamen 53 Menschen durch elektrischen Strom ums Leben. 2005 waren es noch 60 Menschen (Quelle: VDE). Die Anzahl der Stromunfälle mit und ohne Todesfolge steigt, je weiter man zurückschaut. Als Reaktion auf die enorme Anzahl von Arbeitsunfällen in den 60er und 70er Jahren wurde die Prüfung der Arbeitsmittel Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes von 1973, mit dem Ziel, die Anzahl der Unfälle zu verringern. Die Statistiken zeigen eine deutliche Verringerung der Arbeitsunfälle und bestätigen die Notwendigkeit der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung.

In den letzten 30 Jahren hat sich einiges geändert. Die Prüfung der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittel wurde im Arbeitssicherheitsgesetz und dem Siebten Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) vorgeschrieben, jedoch ohne weitere Erläuterung zur Durchführung. Die gesetzlichen Unfallkassen (Berufsgenossenschaften) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) erkannten diese Lücken.

Angefangen mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der VBG 4, über die BGV A2 bis hin zur aktuellen BGV A3/GUV-V A3 legten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung und Fristen der elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung fest. Der VDE beschrieb in seinen Normen (z.B. DIN VDE 0701, DIN VDE 0702) die technische Verfahrensweise der Prüfung. Aktuell ist die neue vereinigte Norm DIN VDE 0701-0702.

Des Weiteren schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Gefährdungsbeurteilung und § 10 Prüfung der Arbeitsmittel, sowie die Technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (TRBS 1111) und TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) die regelmäflige Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel vor. Die Grundlage dieser Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Wer für diese Prüfungen geignet ist, wird in der TRBS 1203 (Befähigte Personen) festgelegt.

Unterlassung ist eine Straftat

Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und BGV A3 ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (§ 26 BetrSichV).

DIN ISO 9001

Teil der DIN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, z.B. die ‹berprüfung der Betriebsmittel. Teil des Audits ist eine Kontrolle der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung sowie Stichproben an den Geräten (Prüfplakette, Prüffrist, …).

Versicherungsschutz aufrechterhalten

Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung. Das Unterlassen der Prüfung führt zu höheren Versicherungsbeiträgen. Viele Versicherungen bieten Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A3.

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