AGB

Allgemeines / Geltungsbereich

Die Nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der hse Steuerungstechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Kunden und/oder Besteller (nachfolgend: Auftraggeber). Für alle mit der hse Steuerungstechnik GmbH & Co. KG abzuschlieflenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschliefllich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir arbeiten ausschliefllich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschliefllich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1. Zweck des Unternehmens / der Gesellschaft

Zweck des Unternehmens / der Gesellschaft ist die Durchführung von Dispositionen verschiedener Warengruppen und Dienstleistungen. Insbesondere der allgemine Schaltschrankbau, elektrische Montagen, elektrische sowie mechanische Konstruktion und die Software Entwicklung (SPS).

2. Angebote und Preise

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung der Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten, soweit es sich um Privatpersonen handelt, die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

2.2 Alle Preise verstehen sich ab Werk Bad Salzuflen.

3. Bestellung und Anzahlung

Wird der Auftragnehmer vom Auftrageber beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen oder zu produzieren, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung der Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Auftraggeber von seiner Bestellung zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Aufwendungen, die den Auftragnehmer durch die Bestellung des Auftraggebers entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen.

4. Lieferung

4.1 Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart worden sind.

4.2 Hält der Auftragnehmer die vereinbarten verbindlichen Lieferfristen nicht ein und ist dies zu vertreten, so haftet der Auftragnehmer auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

4.3 Wird Ware auf Verlangen des Auftraggebers versandt, so geht die Gefahr auf ihn über.

5. Zahlung

5.1 Die Forderungen des Auftragnehmers sind sofort bei Eingang der vom Auftragnehmer gestellten Rechnung ohne Abzug fällig. Dies gilt nicht, wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 2% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 4% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer, als vom Auftraggeber geltend gemacht wird.

5.3 Für Mahnungen werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR berechnet. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag, einschliefllich angefallener Zinsen, vor.
Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt ebenfalls, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer erfüllt sind. Für Geschäfte mit Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:

6.2 Der Auftraggeber ist zur weiteren Veräuflerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereinigung oder Verpfändung. Den aus der Veräuflerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber den Auftragnehmer ab, im Weiterverarbeitungsfall einschliefllich des Veredelungsanteils.

6.3 Der Auftragnehmer wird die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, der Auftraggeber ist mit einer fälligen Forderung mindestens 4 Wochen in Verzug, oder er hat eine dem Auftraggeber erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, seinen Geschäftspartnern die dem Auftragnehmer erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und dem Auftragnehmer unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht auf Einsichtnahme in deren Bücher.

6.4 Übersteigt der Wert sämtlicher für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten der Forderungen aus den Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl des Auftragnehmers freigegeben.

6.5 Erfüllt der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftragnehmer gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Auftragnehmer räumt ausdrücklich das Recht ein, die Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen und der Auftragnehmer auch zur Demontage berechtigt ist. Der jeweilige Besitzer ist von deren Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an den Auftragnehmer herauszugeben.

6.6 Der Auftragnehmer ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis der Auftraggeber von deren vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht und dadurch vom Vertrag zurück tritt. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilt der Auftragnehmer eine Gutschrift in Höhe des Tagespreises.

6.7 Der Auftraggeber darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen der Ware oder sonstige Eingriffe Dritter sind dem Auftragnehmer sofort mitzuteilen und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer rechtsverteidigende Maflnahmen einleiten kann.

7. Gewährleistung und Sachmängelhaftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Ware haftet der Auftragnehmer für die Dauer von 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware beim Auftraggeber. Mängel sollten nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

7.2 Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offenkundige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 3 Wochen nach Feststellung des Mangels. Hiervon unberührt bleibt die dem Auftraggeber obliegende unverzügliche Untersuchungspflicht der Ware. Nach Ablauf der Frist gilt die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.3 Der Sachmängelhaftungsanspruch bei Geschäften mit Privatpersonen nach Wahl des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmen hat der Auftragnehmer das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

7.4 Sollten 3 Versuche der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu fordern. Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

7.6 Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich auf folgende Punkte zurückzuführen sind:

7.6.1 Die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde.

7.6.2 Die Ware unsachgemäfl montiert wurde.

7.6.3 Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäfle Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind.

7.6.4 Natürlicher verschleifl der Ware vorliegt.

7.7 Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschliefllich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragpflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorhersehbaren obigen Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliefllich der Haftung wegen Mängel, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen wird als Erfüllungsort Bad Salzuflen vereinbart. Gerichtsstand ist Lemgo.

10. Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

Stand: 23. Februar 2015

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