Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der hse Steuerungstechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Kunden bzw. Besteller (nachfolgend: Auftraggeber).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 2 Unternehmenszweck
Zweck des Unternehmens ist die Erbringung technischer Dienstleistungen, insbesondere:
- der allgemeine Schaltschrankbau,
- elektrische und mechanische Konstruktionen,
- elektrische Montagen,
- SPS- und Softwareentwicklung sowie
- damit verbundene Planungs- und Ingenieurleistungen.
§ 3 Angebote und Preise
- Angebote des Auftragnehmers, gleich in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Lieferung zustande.
- Maßgeblich sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise. Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn sich Beschaffungs-, Material-, Energie- oder Lohnkosten nachweislich erhöhen.
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Werk (EXW Bad Salzuflen) gemäß Incoterms 2020, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
§ 4 Bestellung und Anzahlung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragsvergabe eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
- Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück, kann der Auftragnehmer die entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn in Rechnung stellen oder mit der geleisteten Anzahlung verrechnen.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
- Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Materialengpässen oder behördlicher Anordnungen verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware das Werk verlässt. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers wird eine Transportversicherung abgeschlossen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Zahlung
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt fällig.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen:
- 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern,
- 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern.
 
- Für Mahnungen wird eine pauschale Mahngebühr von 10,00 EUR berechnet.
- Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Der Auftraggeber darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt jedoch hiermit alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an den Auftragnehmer ab.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Der Auftraggeber gestattet in diesem Fall die Demontage und Herausgabe der Waren.
§ 8 Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff. BGB), soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang, für Verbraucher 24 Monate.
- Offensichtliche Mängel sind vom Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen. Schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
- Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Montage, Verwendung, natürliche Abnutzung oder eigenmächtige Änderungen durch Dritte zurückzuführen sind.
- Zurückgesandte Waren müssen sich in sauberem Zustand und möglichst in Originalverpackung befinden.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Vermögensschäden – ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. Produkthaftungsgesetz).
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG.
- Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert.
- Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in Bad Salzuflen.
- Gerichtsstand ist Lemgo, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 30.10.2025